Kompetenzen

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Notarielle Leistungen

Neben der notariellen Kerntätigkeit, der Beurkundung und Beglaubigung, bieten wir ein weites Spektrum notarieller Leistungen.

Eine individuelle, auf Ihren persönlichen Fall zugeschnittene Beratung und eine maßgeschneiderte Lösung in Form eines Urkundsentwurfs sind selbstverständlich. Dies gilt auch für Rechtsfragen mit Bezug zum Ausland wie z.B. bei gemischt-nationalen Ehen, internationalen Erbfällen oder ausländischen Unternehmen, die in Deutschland tätig sind oder werden wollen.

Darüber hinaus gestalten wir nach Ihren Wünschen auch Verträge und Erklärungen, die nicht zur Beurkundung bestimmt sind. Treuhandtätigkeiten wie die Einrichtung von Notaranderkonten und die Überwachung der darüber erfolgenden Zahlungen gehören ebenso zum Leistungsspektrum, wie eine moderne Bürokommunikation.

Notar-Kley-Eschweiler - Empfang
Notar-Kley-Eschweiler - Beurkundungszimmer
Notar-Kley-Eschweiler - Bei der Arbeit
Notar-Kley-Eschweiler - Treppenhaus
Notar-Kley-Eschweiler - Bibliothek
Notar-Kley-Eschweiler - Treppenaufgang
Notar-Kley-Eschweiler - DS

Der Erwerb einer Immobilie ist für viele die Investition ihres Lebens. Die Aufnahme von Darlehen ist dafür oft unumgänglich. Bei einem so wichtigen Geschäft sollte man auf Nummer sicher gehen. Deshalb werden Immobiliengeschäfte immer von einem Notar begleitet.

Der Notar gestaltet den Vertrag so, dass er für Verkäufer oder Bauträger und Käufer gleichermaßen sicher ist. Auch sorgt der Notar für eine sichere und zügige Vertragsabwicklung und die erforderlichen Eintragungen im Grundbuch.

Immobilienschenkungen und die Umwandlung in Eigentumswohnungen werden ebenfalls vom Notar gestaltet und betreut.

Stets agiert der Notar als neutraler Berater im Interesse aller Beteiligten - ob es um kleine oder große Objekte geht.

Wenn Sie Fragen im Hinblick auf den Verkauf, die Übertragung oder die Umwandlung einer konkreten Immobilie oder zur Eintragung eines Rechts im Grundbuch haben, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne. Auf Wunsch senden wir Ihnen auch gerne eine Checkliste mit Punkten zu, die zu beachten sind sowie Informationen betreffen, die wir für die weitere Bearbeitung benötigen.

Am Anfang steht die Geschäftsidee. Bis zu ihrer Umsetzung in die Tat begegnen dem Gründer zahlreiche Hürden, darunter auch rechtliche. Der Notar hilft, sie zu überwinden. Etwa durch Rat bei der Wahl der richtigen Rechtsform. Von ihr hängt zum Beispiel die Frage der persönlichen Haftung, der Besteuerung und der Bilanzierung ab.

Soll das Unternehmen gemeinsam mit anderen gegründet werden, gleicht der Notar die verschiedenen Interessen aus. Er entwirft einen ausgewogenen Gesellschaftsvertrag und sorgt für die Eintragung ins Handelsregister.

Auch nach der Gründungsphase steht der Notar dem Unternehmer mit Rat und Tat zur Seite. Verändert sich das Umfeld, muss sich möglicherweise auch das Unternehmen umstrukturieren - etwa durch Änderung der Rechtsform oder durch Zusammenschluss mit einem anderen Unternehmen. Auch kann die Abspaltung eines Betriebsteils oder die Aufteilung des Unternehmens in mehrere angezeigt sein.

In allen diesen Fällen berät der Notar, häufig gemeinsam mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.

Wenn Sie Fragen im Hinblick auf die Gründung, die Umwandlung oder die Umstrukturierung eines konkreten Unternehmens oder zu einer Eintragung im Handelsregister haben, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne. Auf Wunsch senden wir Ihnen auch gerne eine Checkliste mit Punkten zu, die zu beachten sind sowie Informationen betreffen, die wir für die weitere Bearbeitung benötigen.

Viele Menschen verzichten auf ein Testament oder einen Erbvertrag. Sie lassen es damit auf die gesetzliche Erbfolge ankommen. Dabei haben viele völlig falsche Vorstellungen davon, wie die gesetzliche Erbfolge in ihrem konkreten Fall aussieht. Das gesetzliche Erbrecht kann zu unangenehmen Überraschungen führen. Zum Beispiel für den überlebenden Ehegatten oder Partner. Dessen Absicherung steht auf dem Spiel. Auch der Familienfriede kann durch falsche oder mangelnde Regelung gefährdet werden. Oder der Fortbestand eines Unternehmens, wenn es um dessen Weitergabe an die nächste Generation geht.

Der Notar berät nicht nur über die gesetzliche Erbfolge und das Pflichtteilsrecht. Er zeigt auch Wege auf, wie durch ein Testament oder einen Erbvertrag die Vorstellungen des Erblassers verwirklicht werden können.

Eine Alternative zu einer Verfügung von Todes wegen, also einem Testament oder Erbvertrag, ist eine Schenkung zu Lebzeiten des Erblassers. Der Notar berät über die Möglichkeiten einer solchen Weitergabe von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge und gestaltet entsprechende Verträge nach den Wünschen der Beteiligten. Er hilft, die Überlegungen zu den vielen Aspekten einer Übertragung zu ordnen und zu gestalten. Das kann zum Beispiel die Sicherung des Veräußerers durch ein im Grundbuch einzutragendes Recht sein – sei es ein Wohnungsrecht oder Nießbrauch. Oder es sind Fragen in Bezug auf Geschwister des Beschenkten, etwa im Hinblick auf einen Ausgleich für die Schenkung. Schließlich sind auch oft sozial- und familienrechtliche Aspekte zu beachten.

Auch wenn der Erbfall bereits eingetreten ist, steht der Notar den zu Erben Berufenen hilfreich zur Seite. Er begleitet die Beantragung von Erbscheinen und Testamentsvollstreckerzeugnissen. Er gestaltet und vollzieht außerdem die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und den Verkauf und die Übertragung von Erbteilen.

Eine umfassende Beratung ist für uns selbstverständlich – rufen Sie uns an. Auf Wunsch senden wir Ihnen auch gerne eine Checkliste mit Punkten zu, die zu beachten sind sowie Informationen betreffen, die wir für die weitere Bearbeitung benötigen.

Nicht auf jede Ehe passt das Modell, von dem der Gesetzgeber ausgeht. Schließlich würde man für den Bau des eigenen Hauses auch nicht unbedingt einen Standard-Bauplan verwenden, der für den Durchschnitt gemacht ist. Der Architekt für ein individuelles persönliches Ehemodell aus rechtlicher Sicht ist der Notar. Durch eine frühzeitige Regelung in einem notariellen Ehevertrag - egal ob vor oder nach der Eheschließung – lässt sich die rechtliche Gestaltung der eigenen Ehe auf das persönliche Lebensmodell abstimmen.

Ein Ehevertrag hilft auch dabei, Vorsorge zu treffen, bevor Probleme entstehen. Der Notar berät dabei unabhängig und neutral und entwirft eine maßgeschneiderte Lösung.

Doch auch, wenn die Ehe vor dem Ende steht und jedenfalls eine Seite die Scheidung will, kann der Notar helfen. Auch in dieser Situation berät er unabhängig und neutral über die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Regelung. Ein notarieller Trennungs- und Scheidungsfolgenvertrag glättet die Wogen und vereinfacht die Scheidung.

Schließlich berät der Notar auch bei der Gestaltung sonstiger Familienangelegenheiten – ob mit oder ohne Trauschein.

Gerne beraten wir Sie zu Fragen des Ehe- und Familienrechts. Auf Wunsch senden wir Ihnen auch gerne eine Checkliste mit Punkten zu, die zu beachten sind sowie Informationen betreffen, die wir für die weitere Bearbeitung benötigen.

Mit einem Testament oder Erbvertrag trifft man Vorsorge für die Erben und regelt die Weitergabe des Vermögens. Doch wie sorgt man für den Fall vor, dass man zu Lebzeiten nicht mehr uneingeschränkt handlungsfähig ist? Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung können hier helfen.

Eine Patientenverfügung enthält konkrete Vorgaben und Wünsche zur medizinischen Behandlung für den Fall, dass man - etwa aufgrund von Bewusstlosigkeit - nicht mehr selbst dazu in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Die Patientenverfügung gilt nicht erst dann, wenn der unmittelbare Sterbevorgang begonnen hat, sondern unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung.

Noch wichtiger als die Patientenverfügung ist die Vorsorgevollmacht. Denn eine Patientenverfügung nutzt wenig, wenn keiner da ist, der ihren Inhalt gegenüber den behandelnden Ärzten erklärt und notfalls auch durchzusetzt.

Außerdem verhindert eine Vorsorgevollmacht die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung durch das Betreuungsgericht. Nach dem Gesetz wird ein gesetzlicher Betreuter bestellt, wen ein Volljähriger aufgrund Alters oder Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen. Wer aber rechtzeitig durch eine Vorsorgevollmacht einen oder mehrere Vertrauenspersonen zu seinen Bevollmächtigten bestimmt und diese ermächtigt, seine Angelegenheiten für ihn zu besorgen, kann damit die Bestellung eines Betreuers vermeiden. Die Vorsorgevollmacht sollte notariell beurkundet werden, damit sie in allen Lebensbereichen - insbesondere bei Immobiliengeschäften - Wirkung entfalten kann.

Gerne beraten wir Sie zum Thema Vorsorgevollmacht und zur Patientenverfügung. Auf Wunsch senden wir Ihnen auch gerne eine Checkliste mit Punkten zu, die zu beachten sind sowie Informationen betreffen, die wir für die weitere Bearbeitung benötigen.

Über 550.000 eingetragene Vereine gibt es in Deutschland. In ihnen engagieren sich Bürgerinnen und Bürger zumeist ehrenamtlich insbesondere in den Bereichen Sport, Soziales und Kultur.

Die meisten Vereine tragen das Kürzel "e. V." - es handelt sich dann um einen im Vereinsregister "eingetragenen Verein". Die Eintragung im Vereinsregister ist vor allem deshalb vorteilhaft, weil die Haftungsrisiken der für den Verein handelnden Personen - den Vorstand - eingeschränkt sind. Außerdem ist der eingetragene Verein rechtsfähig, so dass er als juristische Person selbständig Verträge schließen und als Eigentümer einer Immobilie im Grundbuch eingetragen werden kann.

Wenn Sie Fragen zum Thema Verein und Eintragung im Vereinsregister haben, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne. Auf Wunsch senden wir Ihnen auch gerne eine Checkliste mit Punkten zu, die zu beachten sind sowie Informationen betreffen, die wir für die weitere Bearbeitung benötigen.